Details entnehmen Sie bitte unter Standorte / Einrichtung / Gebührenordnung.
Sie erhalten in der jeweiligen Einrichtung die gedruckte Gebührenordnung.
Alle Familien bekommen nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Beleg über die Kosten für die Kinderbetreuung ausgestellt und per Post zugesandt. Legen Sie diesen Beleg Ihrer Einkommenssteuererklärung bei.