Stammham

Tabeki Stammham

Musiktage in Bayern
Urkunde

LEITUNG 

Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH

Hausleitung: Tamara Jäger
Staatlich anerkannte Erzieherin
Festnetz Büro: 08405 68888 15
E-Mail: tmrjgrtbkd

Tabeki Stammham
Wittelsbacherstraße 7
85134 Stammham
Festnetz Obelix: 08405 68888 26
Festnetz Asterix: 08405 68888 25
Festnetz Idefix: 08405 68888 24
Mobil: 0151 1753 4185
Email: gs-stmmhmtbkd

Tabeki Stammham in der Schule
Schulstraße 1
85134 Stammham
Festnetz Miraculix & Gutemine: 08405 269 178
E-Mail: gs-stmmhmtbkd

KONZEPTION

Die Einrichtung Tabeki Stammham bietet eine qualitativ hochwertige Betreuung der Grundschüler im Rahmen eines Schulhortes an.

GRUPPE OBELIX

Gruppenstärke:eine Hortgruppe mit 25 Betreuungsplätzen
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 11:05 Uhr bis 16:30 Uhr sowie ganztägig
Telefon:08405 68888 26
Adresse:Wittelsbacherstraße 7, 85134 Stammham

Das Team

Tamara Jäger

Staatlich anerkannte Erzieherin


Viktoria Pöcze

Pädagogische Hilfskraft


Valentina Schmer

Fachkraft, Gruppenleitung


Corinna Bräutigam

Assistenzkraft


Ingeborg Richter

Pädagogische Hilfskraft


GRUPPE ASTERIX

Gruppenstärke:eine Hortgruppe mit 25 Betreuungsplätzen
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 11:05 Uhr bis 16:30 Uhr sowie ganztägig
Telefon:08405 68888 25
Adresse:Wittelsbacherstraße 7, 85134 Stammham

Das Team

Oliver Hauke 

Gruppenleitung
Staatlich anerkannter Erzieher

 

Tamara Jäger

Staatlich anerkannte Erzieherin


Astrid Meier 

Kinderpflegerin


Jana Zalik

Pädagogische Hilfskraft


GRUPPE IDEFIX

Gruppenstärkeeine Hortgruppe mit 25 Betreuungsplätzen
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 11:05 Uhr bis 16:30 Uhr sowie ganztägig
Telefon08405 68888 24
Adresse:Wittelsbacherstraße 7, 85134 Stammham

Das Team

Tamara Jäger

Staatlich anerkannte Erzieherin

Jutta Deichstetter

Kinderpflegerin

Irina Poleschtschuk

Pädagogische Hilfskraft

GRUPPE MIRACULIX

Gruppenstärkeeine Hortgruppe mit 25 Betreuungsplätzen
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 11:05 Uhr bis 14:00 Uhr sowie ganztägig
Telefon08405 269 178
Adresse:Schulstraße 1, 85134 Stammham

Das Team

Lucia Bacherl

Gruppenleitung
Staatlich anerkannte Erzieherin

Tamara Jäger

Staatlich anerkannte Erzieherin

Viktoria Pöcze

Pädagogische Hilfskraft

GRUPPE GUTEMINE

Gruppenstärkeeine Hortgruppe mit 15 Betreuungsplätzen
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 11:05 Uhr bis 14:00 Uhr sowie ganztägig
Telefon08405 269 178
Adresse:Schulstraße 1, 85134 Stammham

Das Team

Tamara Jäger

Staatlich anerkannte Erzieherin

Andrea Keim

Fachkraft, Gruppenleitung

GEBÜHRENORDNUNG

§ 1 Allgemeines

(1) Für den Besuch der Einrichtung sind von den Eltern Gebühren zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:

⦁ Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
⦁ Monatliches Materialgeld in Höhe von 5,00 € bei einer Kurzzeitbuchung und 8,00 € für eine Kategoriebuchung (bereits im Elternbeitrag         enthalten)
⦁ Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 €
⦁ b.B. Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino
⦁ b.B. Elternbeitrag für Ferienbetreuung

(2) Zum Eintritt fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € an. Diese wird mit dem ersten Elternbeitrag eingezogen.

(3) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der Kategorie und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 15. eines Monats für den aktuellen Monat. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch schriftliche Kündigung einer Vertragsseite bzw. automatisch mit dem Auslaufen des Betreuungsvertrages.

Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese müssen wir leider mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € an die jeweilige Familie weiterberechnen. Geht der Einzug zweimal zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht binnen einer Woche nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.

Während der geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 35 Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig.

Sollte die Einrichtung ungeplant kurzfristig, bis zu drei Betriebswochen, wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses wie zum Beispiel eines Sturms oder eines Schadens am Gebäude schließen müssen, so fällt der Elternbeitrag dennoch in vollem Umfang an.

Sollte die Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als drei Wochen ungeplant nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen (Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.

(4) Das Essensgeld wird einzeln über den Dienstleister Kitafino abgerechnet. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Einrichtung freiwillig.

(5) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € für eine Kurzzeitbuchung und 8,00 € für eine Kategoriebuchung wird monatlich für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.

(6) Wünschen Eltern eine Betreuung für Ihr Kind in den Schulferien oder an Brückentagen, an denen die Schule geschlossen hat, so ist zusätzlich zum monatlichen Elternbeitrag eine Ferienbuchung erforderlich.

(7) Bei besonderen Ausflügen und Unternehmungen können weitere Kosten entstehen, die dann im jeweiligen Fall direkt in der Einrichtung eingesammelt werden. (z.B. eine Zugfahrt, usw.)


§ 2 Der Elternbeitrag

(1) Die Mindestbuchungszeit beträgt grundsätzlich 16 Stunden wöchentlich. Hiervon abweichende, niedrigere Zeitkategorien können nur unter Vorbehalt angeboten werden.

(2) Die Einteilung der Stunden erfolgt, soweit möglich, nach Wunsch der Eltern.

(3) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich nach der durchschnittlich täglich gebuchten Betreuungszeit.

(4) Kategorien der Elternbeiträge:

Kurzzeitbuchung
Wöchentlich gebuchte Betreuungsstunden  -  Mehr als 1 Std. an einem Tag & höchstens 5 Std. wöchentlich
Monatlicher Elternbeitrag  -  3,00 € pro gebuchte Betreuungsstunde + 5 € Materialgeld
Fälliger Elternbeitrag  -  Stunden x 3,00 € x 4,35 + 5 €

Kategorie 1
Wöchentlich gebuchte Betreuungsstunden  -  Mehr als 5 Std. bis max. 10 Std. wöchentlich
Monatlicher Elternbeitrag  -  55,00 € + 8,00 € Materialgeld
Fälliger Elternbeitrag  -  63,00 €

Kategorie 2
Wöchentlich gebuchte Betreuungsstunden  -  Mehr als 10 Std. bis max. 15 Std. wöchentlich
Monatlicher Elternbeitrag  -  63,00 € + 8,00 € Materialgeld
Fälliger Elternbeitrag  -  71,00 €

Kategorie 3
Wöchentlich gebuchte Betreuungsstunden  -  Mehr als 15 Std. bis max. 20 Std. wöchentlich
Monatlicher Elternbeitrag  -  71,00 € + 8,00 € Materialgeld
Fälliger Elternbeitrag  -  79,00 €

Kategorie 4
Wöchentlich gebuchte Betreuungsstunden  -  Mehr als 20 Std. bis max. 25 Std. wöchentlich
Monatlicher Elternbeitrag  -  79,00 € + 8,00 € Materialgeld
Fälliger Elternbeitrag  -  87,00 €

Kategorie 5
Wöchentlich gebuchte Betreuungsstunden  -  Mehr als 25 Std. bis max. 30 Std. wöchentlich
Monatlicher Elternbeitrag  -  87,00 € + 8,00 € Materialgeld
Fälliger Elternbeitrag  -  95,00 €

(5) Zusatzbetreuungsstunden sind Stunden, die außerhalb der regulär gebuchten Zeit liegen. Diese werden direkt in der Einrichtung bar gezahlt und quittiert. 
Jede Zusatzbetreuungsstunde kostet 4,00 €. Dies gilt bei einer verspäteten Abholung außerhalb der Buchungszeiten.

(6) Bitte beachten Sie, dass die Gebühren alle zwei Jahre um 3 bis 5% ansteigen.


§ 3 Essensgeld / Verpflegung

(1) Ein warmes Mittagessen für die Hortkinder kann über die Kitafino App bestellt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Einrichtungsleitung.

(2) Das Mittagessen wird von folgender Firma geliefert:

On’s Thai Kinder Küche
Ingolstädter Str. 98
85092 Kösching

(3) Ein Mittagessen kostet 4,50 €.

(4) Das warme Mittagessen kann täglich bis 18 Uhr am Vorabend (für Montag muss bereits am Freitag bis 18:00 Uhr bestellt werden) und kann bis 8:30 Uhr am Liefertag abbestellt werden.

(5) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.


§ 4 Ferienbetreuung

(1) Für die Ferienbetreuung stehen gerne Ferienpakete zum Zubuchen zur Verfügung. Ein Ferienpaket ist für ein Kalenderjahr gültig.

(2) Folgende Ferienpakete können gebucht werden:

FERIENPAKET  S  -  16 bis 29 Besuchstage

Kategorie 1  
Stunden  -  Max. 4 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  S1   90,00 €

Kategorie 2
Stunden - mehr als 4 Std. bis max. 5 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  S2   96,00 €

Kategorie 3
Stunden - mehr als 5 Std. bis max. 6 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  S3   102,00 €

Kategorie 4
Stunden - mehr als 6 Std. bis max. 7 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  S4   108,00 €

Kategorie 5
Stunden - mehr als 7 Std. bis max. 8 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  S5   114,00 €

Kategorie 6
Stunden - mehr als 8 Std. bis max. 9 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  S6   120,00 €

Kategorie 7
Stunden - mehr als 9 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  S7   126,00 €


FERIENPAKET  M - 30 bis 44 Besuchstage

Kategorie 1
Stunden - Max. 4 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  M1   150,00 €

Kategorie 2
Stunden - mehr als 4 Std. bis max. 5 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  M2   162,00 €

Kategorie 3
Stunden - mehr als 5 Std. bis max. 6 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  M3   174,00 €

Kategorie 4
Stunden - mehr als 6 Std. bis max. 7 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  M4 186,00 €

Kategorie 5
Stunden - mehr als 7 Std. bis max. 8 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  M5 198,00 €

Kategorie 6
Stunden - mehr als 8 Std. bis max. 9 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  M6 210,00 €

Kategorie 7
Stunden - mehr als 9 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  M7 222,00 €


FERIENPAKET  L
 
- ab 45 Besuchstage

Kategorie 1
Stunden - Max. 4 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  L1   210,00 €

Kategorie 2
Stunden - mehr als 4 Std. bis max. 5 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  L2   228,00 €

Kategorie 3
Stunden - mehr als 5 Std. bis max. 6 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  L3   246,00 €

Kategorie 4
Stunden - mehr als 6 Std. bis max. 7 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  L4   264,00 €

Kategorie 5
Stunden - mehr als 7 Std. bis max. 8 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  L5   282,00 €

Kategorie 6
Stunden - mehr als 8 Std. bis max. 9 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  L6   300,00 €

Kategorie 7
Stunden - mehr als 9 Std.
jährlicher Elternbeitrag  -  L7   318,00 €

(3) Grundsätzlich besteht für Grundschüler, die den Hort nicht regulär besuchen, ebenfalls die Möglichkeit, am Ferienprogramm teilzunehmen. In diesem Fall handelt es sich um externe Feriengebür, für die eine jährliche Grundpauschale in Höhe von 60 € pro Kalenderjahr erhoben wird. Zuzüglich zur Grundpauschale kommt das jeweilige Buchungspaket.

(4) Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren für die Ferienbuchung im nächsten Kalenderjahr ggf. erhöhen können. Falls dies eintreten sollte, erhalten Sie vor Ferienbeginn Bescheid.


§ 5 Gebührenabwicklung

(1) Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt für einen Monat jeweils zum Monatsende. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgen muss. Die Laufzeit endet grundsätzlich zum 31.08. des laufenden bzw. des folgenden Jahres. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, so wird der erste Elternbeitrag fällig.

(2) Die Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit, einmal monatlich Buchungsänderungen vorzunehmen. Die Änderung unterliegt jedoch dem Prüfungsvorbehalt und bedürfen einer Genehmigung durch den Träger.


§ 6 Gebührenordnung für einkommensschwache Familien

(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen, können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Die Einrichtungsleitung berät Sie hierzu gerne weiter.

(3) Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.


§ 7 Beleg für Finanzamt

(1) Alle Familien können bei der Leitung nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Beleg über die Kosten für die Kinderbetreuung anfordern. Diesen Beleg können Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung beilegen.


§ 8 Inkrafttreten

(1) Diese Gebührenordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Gebührenordnungen.

TERMINE STAMMHAM - SCHULJAHR 2024/2025

27.09.2024 Freitag Geburtstagsfeier für August & September 2024 / Erntedankfest

04.10.2024 Freitag Einrichtung geschlossen

16.10.2024 Mittwoch 19 Uhr "Elternabend mit Elternbeiratswahl / anschl. Elternbeiratssitzung"

25.10.2024 Freitag Geburtstagsfeier für Oktober 2024

28.10.2024 bis 31.10.2024 Herbstferien

07.11.2024 Donnerstag 17 Uhr St. Martin

20.11.2024 Mittwoch Buß- & Bettag (Ferientag)

29.11.2024 Freitag Geburtstagsfeier für November 2024

19.12.2024 Donnerstag Geburtstagsfeier für Dezember 2024 / Weihnachtsfeier

23.12.2024 bis 03.01.2025 Weihnachtsferien / Einrichtung geschlossen

31.01.2025 Freitag Geburtstagsfeier für Januar 2025

27.02.2025 Donnerstag Geburtstagsfeier für Februar 2025 / Faschingsfeier

03.03.2025 bis 07.03.2025 Winterferien

28.03.2025 Freitag Geburtstagsfeier für März 2025

10.04.2025 Donnerstag Osterfeier

14.04.2025 bis 25.04.2025 Osterferien

17.04.2025 Donnerstag Einrichtung geschlossen

02.05.2025 Freitag Einrichtung geschlossen

09.05.2025 Freitag Geburtstagsfeier für April 2025

30.05.2025 Freitag Einrichtung geschlossen

05.05.2025 bis 31.05.2025 Elternbefragung

10.06.2025 bis 20.06.2025 Pfingstferien

20.06.2025 Freitag Einrichtung geschlossen

06.06.2025 Freitag Geburtstagsfeier für Mai 2025

26.06.2025 Donnerstag 19 Uhr Elternabend neue Eltern

27.06.2025 Freitag Geburtstagsfeier für Juni 2025

04.07.2025 Freitag Einrichtung geschlossen

04.07.2025 Freitag 15 Uhr Sommerfest

25.07.2025 Freitag Geburtstagsfeier für Juli 2025

01.08.2025 bis 15.09.2025 Sommerferien

11.08.2025 bis 15.08.2025 Einrichtung geschlossen


Schuleinschreibung Termin noch unbekannt

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