Trägerschaft: Tabeki GmbH und Co.KG
Westenstrasse 22
85072 Eichstätt
Anschrift: Tabeki Ernsgaden
Am Kindergarten 1
85119 Ernsgaden
Hausleitung: Brigitte Beck
Staatlich anerkannte Erzieherin
Telefon: 0170 235 2418
brigitte.beck@tabeki.de
Homepage: www.tabeki.de
Keine Schals in der Kita
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.
Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.
Wechselkleidung
Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.
Care Kita-App
Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.
Gruppenstärke | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Telefon | wird nachgereicht |
Mobil | 0170 235 2418 |
Staatl. anerkannte Erzieherin
Hausleitung
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
§ 1 Allgemeines
(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Ernsgaden in Trägerschaft der Tabeki Tagesbetreuungsstätten GmbH & Co. KG sind von den Eltern Gebühren/Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:
(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.
(3) Das Essensgeld wird einzeln abgerechnet und monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. Und dem 10. eines Monats für den Vormonat. Sie erhalten monatlich eine Rechnung per E-Mail.
(4) Wichtiger Hinweis: Elternbeitrag und Essengeld werden zeitgleich eingezogen. Es handelt sich also um eine Abbuchung pro Monat, die das Essensgeld des Vormonats sowie den Elternbeitrag für den aktuellen Monat enthält.
(5) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich wird quartalsweise direkt bei der Gruppenleitung bar bezahlt. Sie erhalten hierfür eine Quittung. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.
(6) Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 Euro und wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht.
§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe
(1) Eine gebuchte Betreuungsstunde kostet seit dem 01.09.2017 1,85 €.
(2) Ab dem 01.01.2020 kostet die Betreuungsstunde 1,95 €.
(3) Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes, kostet den halben Stundensatz. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.
(4) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen
§ 3 Essensgeld/Verpflegung
(1) Die Verpflegung der Krippenkinder gliedert sich folgendermaßen auf:
Frühstück/Brotzeit: 1,60 €
Mittagessen: 2,70 €
(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
§ 4 Gebührenabwicklung
(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.
(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
(4) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung.
(5) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
§ 5 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
04.10.2024 Brückentag
28.10.2024 Elternabend mit Elternbeiratswahl
12.11.2024 St. Martinsfeier
04.12.2024 Adventsnachmittag
06.12.2024 Nikolausfeier intern
23.12.2024 – 06.01.2025 Weihnachtsferien
02.05.2025 Brückentag
30.05.2025 Brückentag Pfingstferien
20.06.2025 Brückentag
11.08.2025 – 22.08.2025 Sommerschließzeit